Korrekte Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten
gemäß dem Batterie- und Elektrogerätegesetz
Wir erfüllen die Verpflichtungen des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) in Deutschland und möchten Sie als unseren Kunden auf Folgendes hinweisen:
Elektroaltgeräte dürfen nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind dazu verpflichtet, für eine ordnungsgemäße und vom Hausmüll getrennte Entsorgung Sorge zu tragen.
Um dies deutlich zu machen, sind alle neu in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikprodukte seit dem Jahr 2005 mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne, als sichtbares Zeichen für Ressourcenschonung und Umweltschutz, versehen.
Sie haben die Möglichkeit Elektroaltgeräte zu einer geeigneten Sammelstelle im Handel oder in der Kommune zu bringen. Darüber hinaus können Sie Ihre Altgeräte auch an uns unentgeltlich zurückgegeben:
PowerBox-Systems GmbH
Ludwig-Auer-Straße 5
86609 Donauwörth
Deutschland
Bitte entfernen Sie Batterien und Akkus soweit möglich und entsorgen Sie diese wie unter "Rücksendung Akkus" beschrieben. Bei Geräten mit Datenspeicher sind Sie verpflichtet, personenbezogene Daten zu löschen.
Entsorgung von Altbatterien und Akkus
Laut dem Batteriegesetz müssen Sie folgendes bei der Entsorgung beachten:
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Sie enthalten jedoch auch wichtige Rohstoffe (wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel) und können verwertet werden. Sie haben zwei Optionen, um Altbatterien zu entsorgen:
Entweder Sie senden die Batterien nach Gebrauch an uns zurück oder geben sie in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurück. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf die für Endnutzer üblichen Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.